Bearbeitungsbedingungen personenbezogener Daten
(„Bedingungen“)

VERWENDETE Begriffe:

Datenverwalter: ATS INVEST s.r.o., Rybná 669/4, Praha 1, 110 00 (weiter „Hotel“)

Kunde: Die die Dienstleistungen beanspruchende natürliche oder juristische Person (weiter „Gast“)

Verordnung: Die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EU) Nr.2016/679 vom 27. April 2016, allgemeine Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten

Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Gegenstand dieser Bedingungen ist die Sicherung der Bearbeitung von personenbezogenen Daten von Kunden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Hotels gewonnen wurden und ferner die Verankerung der Verpflichtung, Schweigepflicht hinsichtlich dieser gewonnenen Informationen einzuhalten, und zwar im Umfang und zu durch diese Bedingungen festgesetzten Bedingungen.
  2. Das Hotel verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden im Einklang mit diesen Bedingungen zu bearbeiten. Diese Bedingungen wurden im Umfang der Rechte und Pflichten angefertigt, die bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten gemäß dem vorangehenden Absatz aus den geltenden Rechtsvorschriften entstammen, besonders aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016, allgemeiner Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten („Verordnung”).

Rechte, Pflichten und Schweigepflicht

  1. Das Hotel verpflichtet sich, solche technische, personale und weitere nötigen Maßnahmen zu akzeptieren, damit es nicht zu einem unberechtigten oder zufälligen Zugang zu den Personendaten, zu ihrer Änderung, Zerstörung oder Verlust, unberechtigten Übertragungen, zu ihrer weiteren unberechtigten Bearbeitung, sowie weiterem Missbrauch von Personendaten kommt.
  2. Im Zusammenhang mit der Gewährung der Unterkunftsdienstleistungen ist das Hotel verpflichtet, die personenbezogenen Daten der Gäste zu verarbeiten. Mit diesen Daten arbeiten besonders:
    1. Der Empfangschef des Hotels
    2. Der Hotelmanager
    3. Der Buchhalter
    4. Der Angestellte der Marketingabteilung
  3. Die oben angeführten Benutzer wurden über die Sensibilität der personenbezogenen Daten informiert. Sie verfahren ausschließlich mit den personenbezogenen Daten der Gäste im Rahmen der vom Hotel geleisteten Dienstleistungen. Weder das Hotel noch die Angestellten geben die personenbezogenen Daten der Gäste an weitere Subjekte weiter. Die weiteren Verarbeiter von personenbezogenen Angaben der Gäste sind:
    1. Das Hotelsystem Previo
    2. Das Marketing-Unterehmen Inzio
  4. Die Bedingungen der Bearbeitung und des Verfahrens mit den personenbezogenen Daten der Gäste sind im Bearbeitungsvertrag zwischen dem Hotel und den gegebenen Verarbeitern festgelegt.

DPO, Bevollmächtigter

  1. Bevollmächtigter des Hotels ist Petr Novotný (novotny@residence-hotels.com). Der Bevollmächtigte hat an der zur Ausführung der Funktion des Bevollmächtigten nötigen Schulung im Einklang mit der Verordnung teilgenommen.

Informationen über die Kunden

  1. Das Hotel hat die gesetzliche Pflicht, einige personenbezogene Angaben über seine Gäste aufzubewahren, und das insbesondere Namen, Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse und Aufenthaltsdauer, Nummer und Typ des Dokuments, eventuell Visum, Zweck des Aufenthalts. Diese Pflicht richtet sich nach dem Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik (326/1999) und dem Gesetz über örtliche Gebühren (565/1990). Laut diesen Rechtsvorschriften ist das Hotel verpflichtet, die Personenangaben über die Kunden für eine Dauer von 6 Jahren aufzubewahren.
  2. Der Kunde hat jeder Zeit das Recht, vom Hotel die Übersicht seiner persönlichen Daten zu verlangen. Diese Informationen werden v (i) in der Kundenkarte im Hotelsystem, (II) im Hausbuch a (iii) im Evidenzbuch aufbewahrt, die in gedruckter Form in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt werden. Im Fall des Antrags auf Auslöschung personenbezogener Daten löscht das Hotel die Gästekarte und skartiert das Haus- und Evidenzbuch. Die oben genannten Gesetze müssen jedoch dem Hotel entsprechen. Die aufgezählten personenbezogenen Daten können erst nach Ablauf der Gesetzesfrist gelöscht werden.

Die technische und organisatorische Sicherung des Schutzes von personenbezogenen Daten

  1. Das Hotel verpflichtet sich, dass es den Schutz der bearbeiteten personenbezogenen Daten technisch und organisatorisch so absichert, dass es nicht zu einem unberechtigten oder zufälligen Zugang zu den Daten, ihrer Veränderung, Vernichtung oder Verlust, unberechtigten Übertragungen, zu ihrer unberechtigten weiteren Bearbeitungen, sowie zu ihrem Missbrauch kommen kann und dass sämtliche Verpflichtungen des Verwalters der personenbezogenen Angaben für die Dauer der Bearbeitung der Daten personell und organisatorisch ununterbrochen gesichert sind, was aus den Rechtsvorschriften, besonders aus der Verordnung stammt.
  2. Das Hotel verpflichtet sich, das die Bearbeitung der Angaben besonders auf folgende Weise gesichert wird:
    1. zu den personenbezogenen Daten haben ausschließlich die berechtigten Personen des Hotels Zugang, die den vom Hotel bestimmten Bedingungen und Umfang der Bearbeitung der Daten unterliegen und eine jede Person greift auf die personenbezogenen Daten unter einem eindeutigen Identifikator zu;
    2. die personenbezogenen Daten werden in den Räumen des Hotels bearbeitet, in die ausschließlich berechtigte Personen oder ihre Lieferanten (Sublieferanten), die an die selben Pflichten gebunden sind, Zugang haben;
    3. Das Hotel verhindert unberechtigtes Lesen, Erstellung, Kopieren, Übertragung, Veränderung sowie Löschung der Aufzeichnungen, die personenbezogene Daten enthalten;
    4. ergreift Maßnahmen, die ermöglichen zu bestimmen und zu überprüfen, an wen die personenbezogenen Daten weitergegeben, durch wen sie bearbeitet, verändert oder gelöscht wurden.
  3. Das Hotel verpflichtet sich, durch eigene interne Vorschriften, gegebenenfalls durch besondere Vertragsabsprachen zu gewährleisten, dass seine Angestellten und weitere Personen, die die personenbezogenen Daten bearbeiten, dies nur zu den Bedingungen und im Umfang der vom Hotel festgelegten und entsprechenden Hinweisen des Hotels ausführen. Insbesondere wird es selbst (und verpflichtet auch dazu ernsthaft diese aufgeführten Personen) die Schweigepflicht über die personenbezogenen Daten und über die Sicherheitsmaßnahmen, deren Veröffentlichung die Sicherung der personenbezogenen Daten bedrohen würde, einhalten und zwar bis zur Beendung des Angestelltenverhältnisses oder entsprechender Arbeiten beim Hotel.

Kamerasystem

  1. Für den präventiven Schutz seiner Klienten, seines Besitzes und des Besitzes seiner Klienten verwendet das Hotel ein Kamerasystem. Das Hotel erklärt, dass es mit den Aufzeichnungen in keiner Weise arbeitet, sie nicht an dritte Personen oder Subjekte weitergibt.

 

Datum der letzten Aktualisierung: 25. Mai 2018

 

 

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